Zum Jahreswechsel gelten neue EU-Regelungen für Drohnen. Die Europäische Kommission hat am 24. Mai 2019 ein neues Regelwerk für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen) erlassen. Die Regelungen gelten ab dem 31. Dezember 2020.
Mit dem Jahreswechsel ist die EU-Verordnung 2019/947 in Kraft getreten. Diese regelt den Betrieb von „unbemannten Luftfahrzeugen“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Konkret gemeint sind Modellflugzeuge, aber vor allem die populären Drohnen. Die Bestimmungen gelten nun einheitlich für die gesamte EU, sowie Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz.

Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren. Die Webseite des Bundesverkehrsministeriums enthält eine Übersicht der wichtigsten neuesten Regeln.